Sind Sie überschuldet? Sie sind nicht allein! Mittlerweile ist in Deutschland jeder 10. Erwachsene in dieser Situation. Die gute Nachricht: Es gibt Lösungen:
1. Die Insolvenz
Hierbei handelt es sich um ein gesetzlich streng geregeltes Verfahren, an dessen Ende dem Schuldner durch sein zuständiges Insolvenzgericht die sogenannte „Restschuldbefreiung erteilt wird. Im Zuge dessen wird der Schuldner von all seinen Verbindlichkeiten (wie z.B. Mietschulden, ausstehende Kredite etc.) befreit. Das Verfahren dauert 3 Jahre. Innerhalb dieser Zeit unterliegen Sie den Regeln der Pfändung. Sollten Sie also über Vermögen (Immobilien, Wertpapiere, Bargeld etc.) verfügen, so kann dieses durch den Insolvenzverwalter unter Umständen gepfändet und zur Befriedigung Ihrer Gläubiger verwendet werden.
2. Der Vergleich
Oft kann es sinnvoll sein, sich mit seinen Gläubigern über die Höhe der Schuldenlast zu vergleichen. Gerade, wenn man das dreijährige Verfahren der Insolvenz vermeiden möchte, bietet sich diese Lösungsmöglichkeit oft an. In einem solche Falle unterbreitet der Anwalt den Gläubigern des Schuldners ein Angebot zur Reduzierung der Schuldenlast auf einen für den Mandanten hinnehmbaren Prozentsatz der ursprünglichen Schuldensumme. Nach Begleichung der restlichen Schuldenhöhe ist der Mandant von seinen Verbindlichkeiten befreit. Ein solcher Vergleich kann entweder gerichtlich oder außergerichtlich erfolgen.
Ihre Ansprechpartner:
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Die Anwaltskanzlei Heckmann ist schon seit über 15 Jahren auf dem Gebiet des Insolvenzrecht tätig. Die Kanzlei hat sich neben der Insolvenz auch auf den ANschluss von Gläubigervergleichen spezialisiert. Diese ermöglichen eine komplette Entschuldung ohne das langwierige Insolvenzverfahren.