Pfändungsrechner (aktuell)

Willkommen bei Pfaendungsrechner.net! Mit unserem kostenlosen Pfändungsrechner für das Jahr 2024 können Sie kinderleicht Ihren pfändungsfreien Betrag im Rahmen einer Lohn- oder Kontopfändung bestimmen. Zögern Sie nicht und probieren Sie es aus!

Pfändungsrechner 2024

Die nachfolgenden Angaben gelten nur bis zum 1. Juli 2024. Anschließend werden Sie hier auf dieser Seite selbstverständlich aktualisiert und Sie können erneut Ihren monatlich pfändbaren Betrag für den nachfolgenden Zeitraum bestimmen. Schauen Sie sich auch gerne unsere Pfändungstabelle 2024 an.

Monatliches Netto-Einkommen:


Unterhaltsberechtigte Personen:

So berechnet der Pfändungsrechner 2024 Ihre Daten

Der Pfändungsrechner 2024  beruht auf den von dem BMJV veröffentlichten Pfändungsfreigrenzen, sowie den entsprechenden Freibeträgen für unterhaltsberechtigte Personen. Mittels Code wird nun automatisch der monatlich pfändbare Betrag nach den Parametern Nettoeinkommen und unterhaltsberechtigte Personen berechnet. Ebenfalls in diesem Zusammenhang beachtenswert ist die Pfändungstabelle 2024, die Sie hier finden.

Der aktuelle Grundfreibetrag (Pfändungsrechner)

Der aktuelle Grundfreibetrag beträgt seit Juli 2021 1402,28€. Sollte Ihr Einkommen unterhalb dieser Grenze liegen, so kann dieses Einkommen nicht gepfändet werden. Der Grundfreibetrag erhöht sich bei der ersten Person, der Unterhalt gewährt wird, um 527,76€ (= Unterhaltszuschlag) – bei jeder weiteren unterhaltspflichtigen Person um 292,02€ im Monat (§ 850c Abs. 2 S. 2 ZPO). Der Teil des Arbeitseinkommens, der 4298,81€ monatlich übersteigt, bleibt bei der Berechnung des unpfändbaren Betrags unberücksichtigt (§ 850c Abs. 3 S. 3 ZPO). Der Mehrbetrag über 4298,81€ ist also voll pfändbar.

Schuldenprobleme sind lösbar

Der Weg aus der Schuldenfalle ist oft beschwerlich. Regelmäßig kann es ratsam sein sich professionelle Hilfe in Form einer Schuldnerberatung oder eines spezialisierten Anwaltes zu suchen. Je nach Fall kommen dabei zunächst die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen in Betracht. Bei höheren Schuldensummen oder einer komplexen Fallgestaltung ist der Weg zu einem Anwalt ratsam. Hier finden Sie einige Anbieter, welche kostenfreie Erstberatungsgespräche zum Thema Insolvenz anbieten.

Schuldnerberatung kostenlos Berlin

Die Schuldnerberatung ksotenlos Berlin hat es sich zur Aufgabe gemacht kostnenlose Erstgespräche bei qualifizierten Anwälten auf dem Gebiet des Insolvenzrechts an Schuldner zu vermitteln. Die anschließende Schuldnerberatung erfolgt dann beim jeweiligen „Insolvenzexperten“. Klicken Sie hier.

Anwaltskanzlei Heckmann

Die Anwaltskanzlei Heckmann ist schon seit über 15 Jahren auf dem Gebiet des Insolvenzrecht tätig. Die Kanzlei hat sich neben der Insolvenz auch auf den ANschluss von Gläubigervergleichen spezialisiert. Diese ermöglichen eine komplette Entschuldung ohne das langwierige Insolvenzverfahren.